Nichts unterschreiben - und nicht unter Druck setzen lassen
Geschrieben von Clown am Montag, 1. August 2011
Welche Arten von Mietverträgen gibt es? Welche Urteile im Mietrecht dienen meiner Situation am besten? Welche Vorgehensweisen und Zusammenhänge habe ich bei meinem Mietverhältnis zu beachten? Für theoretische Hintergründe - auch juristischer Art - ist Wikipedia heutzutage eine unerschöpfliche und auch unverzichtbare Quelle. Wikipedia bleibt immer sachlich, objektiv und intersubjektiv nachvollziehbar - das ist sicherlich ein Vorteil. Doch interessant bleiben auch Tipps aus eigener Erfahrung - und mit diesem möchte ich an dieser Stelle hier zum Thema Mietrecht beitragen. Und zwar dies mit einem Hinweis, der für alle Arten von Mietverträgen gilt und immer gelten kann.
Es geht um die richtige Wohnungskündigung. Mit meinem Vermieter war ich nie auf einer wirklich positiven Ebene gewesen - er hätte seinerzeit lieber das ältere Ehepaar genommen, das jedoch wieder abgesprungen war. So nahm er mich und war letztendlich froh, dass ich kündigte. Wie nun vollzog sich meine Wohnungsübergabe? Ich hatte einen Zeugen dabei, meinen Studienfreund - denn erstens wusste ich schon im Voraus, dass der Vermieter bei Wohnungsabgaben selbst immer in Begleitung auftreten würde und zweitens hat die Aussage eines nicht verwandten Dritten immer Rechtskraft.
Natürlich hatte der Vermieter versucht, mir seine übliche Liste von Verschleißschäden für den Schadensersatz zu überreichen. Sie gingen durch die Wohnung und kreideten dort eine Fußleiste, hier einen Lichtschalter und da eine Fliese an, die nach drei Jahren Mietdauer nun nicht mehr jungfräulich auszusehen wagten. Doch - nun auch unter Anwesenheit meines privaten Zeugen - hier tat ich das einzig Richtige: Ich unterschrieb die Auflistung der vermeintlichen Wohnungsmängel schlichtweg nicht. So wurde sie nicht rechtskräftig und der Vermieter konnte mich nicht zum Schadensersatz verklagen.
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Es geht um die richtige Wohnungskündigung. Mit meinem Vermieter war ich nie auf einer wirklich positiven Ebene gewesen - er hätte seinerzeit lieber das ältere Ehepaar genommen, das jedoch wieder abgesprungen war. So nahm er mich und war letztendlich froh, dass ich kündigte. Wie nun vollzog sich meine Wohnungsübergabe? Ich hatte einen Zeugen dabei, meinen Studienfreund - denn erstens wusste ich schon im Voraus, dass der Vermieter bei Wohnungsabgaben selbst immer in Begleitung auftreten würde und zweitens hat die Aussage eines nicht verwandten Dritten immer Rechtskraft.
Natürlich hatte der Vermieter versucht, mir seine übliche Liste von Verschleißschäden für den Schadensersatz zu überreichen. Sie gingen durch die Wohnung und kreideten dort eine Fußleiste, hier einen Lichtschalter und da eine Fliese an, die nach drei Jahren Mietdauer nun nicht mehr jungfräulich auszusehen wagten. Doch - nun auch unter Anwesenheit meines privaten Zeugen - hier tat ich das einzig Richtige: Ich unterschrieb die Auflistung der vermeintlichen Wohnungsmängel schlichtweg nicht. So wurde sie nicht rechtskräftig und der Vermieter konnte mich nicht zum Schadensersatz verklagen.
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